Gesamtmetall kritisiert den offensichtlich fehlenden Willen von Teilen der Bundesregierung beim Bürokratieabbau. Das zumindest legt der heute vorgelegte Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV nahe. Dieser bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. Von den 442 eingereichten Vorschlägen der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung durchgeführten Verbändebefragung zum Bürokratieabbau hat es nur ein Bruchteil in den Referentenentwurf geschafft.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV muss nachgebessert werden. Das liegt jedoch sicher nicht am federführenden Bundesjustizministerium, das sich erkennbar bemüht hat, beim Thema Bürokratieabbau etwas zu bewegen, sondern insbesondere an den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Bundesregierung, die einmal als Modernisierungskoalition angetreten ist und ‚Mehr Fortschritt wagen‘ wollte, hat im Koalitionsvertrag viel beim Thema Bürokratieabbau versprochen und mit dem vorgelegten Entwurf viel zu wenig geliefert.“
„Ganz konkret: Von 59 zur Umsetzung geeigneten Vorschlägen aus der Verbändebefragung, die an das Bundesarbeitsministerium gerichtet sind, wurden lediglich zehn aufgegriffen und 49 – mit zum Teil äußerst schwacher Begründung – verworfen“, sagte Oliver Zander weiter. „Ein besonders ärgerliches Beispiel ist der ‚Nicht-Vorschlag‘ zum Nachweisgesetz. Hier hat das Bundesarbeitsministerium trotz zahlreicher Hinweise von Verbänden und Wirtschaft auf eine durch Umstellung auf die Textform einfach umzusetzende Verbesserung mit großem Entlastungseffekt für die Unternehmen verzichtet. Wir erwarten, dass besonders hier jetzt schnell nachgeliefert wird.“
Die Bürokratiekosten für die Unternehmen seien immens. Zuletzt lagen sie laut Nationalem Normenkontrollrat bei rund 65 Milliarden Euro pro Jahr – ein deutlicher Standortnachteil im internationalen Wettbewerb. Das Thema Bürokratieabbau müsse deshalb bei allen Bundesministerien zur Chefsache gemacht werden.
Dass es auch besser geht, zeigt ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesbildungsministeriums aus dem Dezember 2023. Demnach soll im Berufsausbildungsrecht künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform möglich sein, um „einen medienbruchfreien, digitalen Prozess zu ermöglichen“. Auch Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann will im Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV an zahlreichen Stellen den digitalen Wandel durch die Aufhebung von Schriftformerfordernissen und deren Umstellung auf die Textform vorantreiben.
Oliver Zander: „Dies zeigt, was möglich ist, wenn Vernunft über Beharrungswillen siegt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist gut beraten, den digitalen Fortschritt der gesamten Arbeitswelt zuteilwerden zu lassen. Es ist im Jahr 2024 schlicht nicht mehr zu erklären, warum insbesondere beim Nachweisrecht gegen den Widerstand der gesamten Wirtschaft weiter an Papierbergen und Tinte festgehalten werden soll.“
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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