Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßt die deutsche Enthaltung bei der Abstimmung über die EU-Lieferkettenrichtlinie. In der vorliegenden Form würde diese Richtlinie weit über die deutsche Regelung hinaus gehen und einen rechtssicheren Außenhandel so gut wie unmöglich machen. „Die Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführungen und Aufsichtsräte sollen für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette haften. Das ist für die Unternehmen eine totale Überforderung“, so Gesamtmetall-Präsident Dr. Stefan Wolf. „In letzter Konsequenz würden künftig noch mehr Unternehmen gezwungen, sich aus einzelnen Ländern zurückzuziehen als schon nach Einführung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das schadet der Resilienz unserer Lieferketten und damit der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen – und gleichzeitig den betroffenen Ländern. Geholfen ist damit niemandem.“
„Die bisherigen Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zeigen, dass dieses einen Bürokratie-Tsunami ausgelöst hat, bei dem bis zum örtlichen Metzgerbetrieb seitenlange Bestätigungen und Erklärungen ausgefüllt werden. Profitiert davon haben ausschließlich Berater und Rechtsanwälte. Und in der deutschen Regelung ist zumindest die zivilrechtliche Haftung ausgeschlossen. Die Bundesregierung hatte erklärt, der Lieferkettenrichtlinie nur dann zuzustimmen, wenn sie gewisse Ausnahmen bei der Haftung („safe harbour“) für Unternehmen vorsehe.“
Gesamtmetall-Präsident Dr. Stefan Wolf weiter: „Der FDP ist für ihren klaren Verstand und ihre konsequente Haltung zu danken. Es ist sehr betrüblich, dass der Rest der Regierungskoalition keine Probleme damit gehabt hätte, eigene Versprechen zu brechen und eine unerfüllbare Richtlinie gegen die deutsche Wirtschaft zu erlassen.“
Es sei ein berechtigtes Anliegen, die weltweite Geltung der Menschenrechte durchzusetzen, so Dr. Stefan Wolf weiter. Es brauche neue pragmatische und tatsächlich wirksame Ansätze dafür, etwa durch Negativlisten für Unternehmen. Der Respekt vor dem Wähler gebiete es, dies der nach der Europawahl neu zusammengesetzten europäischen Legislative zu überlassen. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in seiner bisherigen Form gehöre schnellstens überarbeitet.
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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