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Entlastung für Unternehmen war lange überfällig

Bürokratieentlastungsgesetz IV

Gesamtmetall begrüßt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsantrag zum Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV). Darin enthalten ist auch die von Gesamtmetall mit Nachdruck geforderte Änderung des Nachweisgesetzes, mit der nun die Textform erlaubt wird.

Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Nach intensiven Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien soll nun mit der Änderung des Nachweisgesetzes endlich eine spürbare Entlastung für die Unternehmen kommen. Das Nachweisgesetz anzupassen war überfällig. Es ist zugleich ein schneller und einfach umzusetzender Beitrag zum Bürokratieabbau. Dies wäre jedoch nicht ohne das vernünftige und beharrliche Handeln des FDP-geführten Bundesjustizministeriums möglich gewesen.“

Laut aktuellem Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV soll diese Erleichterung die Wirtschaft um rund 30 Millionen Euro pro Jahr entlasten. „Im Vergleich mit den Bürokratiekosten für die Unternehmen insgesamt – laut Nationalem Normenkontrollrat lagen diese zuletzt bei rund 65 Milliarden Euro pro Jahr – ist dies natürlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Bürokratie bleibt eine der größten Standortnachteile für die deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Deshalb muss das Thema Bürokratieabbau endlich in allen Bundesministerien zur Chefsache gemacht werden“, sagte Oliver Zander.

Das Nachweisgesetz regelt, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich aushändigen muss. Bislang war vorgeschrieben, dass dies in Papierform mit Unterschrift des Arbeitgebers erfolgen muss. Mit der Umstellung auf die Textform können in Zukunft die Unterlagen auch beispielsweise per E-Mail übermittelt oder in ein digitales Mitarbeiterportal eingestellt werden, sofern der Arbeitnehmer keinen schriftlichen Nachweis fordert.

Hinzu kommt beim BEG IV noch eine weitere Entlastung bei sogenannten Altersgrenzenvereinbarungen. Demnach bedürfen die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet, nicht mehr der Schriftform. Auch hier ist zukünftig die Textform künftig ausreichend. „Mit der Kombination dieser beiden Vorschläge ist endlich der Weg offen für eine digitale Abwicklung von Arbeitsverträgen und den entsprechenden Nachweisen“, so Oliver Zander abschließend.