Der Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, Gesamtmetall, plädiert dafür, das Omnibus-Verfahren auszuweiten. In einer Analyse von sieben EU-Richtlinien und -Verordnungen, die Table.Briefings vorliegt, kommt er zu dem Schluss, dass die Überschneidungen der Gesetze größer seien als bisher angenommen.
„Nach den aktuellen Plänen der EU-Kommission ist der Omnibus nur ein Taxi mit drei Sitzplätzen. Die Begrenzung der anstehenden Omnibus-Verordnung auf Nachhaltigkeitsberichterstattungs- und Lieferketten-Richtlinie sowie Taxonomie-Verordnung reicht bei Weitem nicht aus“, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander zu Table.Briefings.
Demnach müssten auch die Zwangsarbeitsprodukte-, Entwaldungs-, Konfliktmineralien- und Batterie-Verordnung einbezogen werden. „Die darin enthaltenen produktbezogenen Sorgfaltspflichten sind überflüssig und müssen gestrichen werden, da sie bereits über die Lieferketten-Richtlinie abgedeckt sind.“
Der Gesamtmetall-Analyse zufolge finden sich zudem Widersprüche in den Texten. So verweise etwa die europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) zum Teil darauf, dass Spezifizierungen in der Entwaldungs-Verordnung (EUDR) „maßgebend“ seien. In der EUDR heiße es wiederum, dass man auch andere Rechtsakte der Union „nicht ausschließen“ dürfe. Unklar bleibe also, welche Verordnung anzuwenden ist.
Zander: „Die EU-Kommission muss jetzt einen umfassenden Vorschlag zu allen sieben Rechtsakten vorlegen, wenn sie es mit der Bürokratieentlastung für die Unternehmen wirklich ernst meint. Aus dem Taxi muss ein vollwertiger Omnibus werden.“
Ob die Gesetze auch hinsichtlich des Klima- und Umweltschutzes zu wenig aufeinander abgestimmt sind, hat Gesamtmetall nicht betrachtet.
Derweil weist die EU-Kommission Kritik an der Durchführung des Omnibus-Schnellverfahrens zurück. Vergangene Woche hatten Umwelt- und Sozialorganisationen es als „chaotisch“ und „nicht demokratisch“ bezeichnet, weil es unter anderem kein formelles Anhörungsverfahren gebe. Auch untersuche die Kommission die möglichen Folgen, die aus der geplanten Vereinfachung von Nachhaltigkeitsgesetzen resultieren, nicht ausreichend und ignoriere frühere Ergebnisse.
Ein Sprecher der Kommission teilte Table.Briefings nun mit, dass es bereits „ausgiebige“ Impact Assessments zu den Gesetzen gegeben habe. Angesichts der drängenden Herausforderungen vieler Unternehmen brauche es stattdessen „zügiges Handeln“. Geplant sei aber, einen Analysebericht zu erstellen, so der Sprecher. Diese Vorgehensweise stünde im Einklang mit der eigenen Better Regulation Policy, da es sich um einen dringlichen Fall handele.
Für Gewerkschaften und NGOs sind die Ergebnisse der erst kürzlich durchgeführten Impact Assessments hingegen ein wesentlicher Grund, an dem Schnellverfahren zu zweifeln. So kam etwa das Impact Assessment zum EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) zu dem Fazit, dass Unternehmen durch das Gesetz zwar kurzfristig einen Wettbewerbsnachteil hätten, die zusätzlichen Kosten für sie jedoch „immer noch relativ gering“ ausfielen. Mittel- und langfristig könnten sie laut damaliger Aussage der Kommission sogar Wettbewerbsvorteile erwarten.
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
Telefon: 030-55150-215
E-Mail: dennebaum@gesamtmetall.de