Die derzeit laufende Schlichtung in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes ist ein aktuelles Beispiel für ein generelles Thema. So müssen Streiks grundsätzlich das letzte Mittel einer Tarifauseinandersetzung sein. In vielen Tarifkonflikten wird aber inzwischen ohne Rücksicht auf den Verhandlungsstand und die bestehenden Einigungschancen gestreikt– und Streiks dienen zunehmend in erster Linie als Marketinginstrument der Gewerkschaften zur Mitgliedergewinnung. Insbesondere in der Daseinsvorsorge führt der Arbeitskampf nur um des Arbeitskampfs willen zu schweren Schäden Dritter. Hier muss der Gesetzgeber dringend handeln.
Gesamtmetall-Präsident Dr. Stefan Wolf erklärte dazu: „Bei uns in der Metall- und Elektro-Industrie sind die Verhandlungen auch nicht einfach, aber wir finden immer eine Lösung. Wo Tarifparteien jedoch nicht mehr in der Lage sind, ihre organisationspolitische Logik zu durchbrechen, darf das nicht länger auf Kosten der Bürger und Unternehmen gehen. Dann ist auch der Gesetzgeber gefragt, Hilfestellungen zu geben.“
Gesamtmetall hat deshalb heute vor der Bundespressekonferenz nicht nur ein Gutachten von Dr. Hagen Lesch, Leiter des Themenclusters Arbeitswelt und Tarifpolitik beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW), mit einem umfassenden Überblick zum tariflichen Schlichtungswesen in Deutschland vorgestellt, sondern auch einen konkreten Vorschlag eines Gesetzes zur Schlichtung von Tarifkonflikten – erarbeitet von Prof. Dr. Richard Giesen, geschäftsführender Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, und Prof. Dr. Clemens Höpfner, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (AWR) der Universität zu Köln.
Das Kernstück des Gesetzesvorschlags besagt: Jede Tarifvertragspartei kann in einem Tarifkonflikt die Schlichtung anrufen. Arbeitskämpfe sind erst nach dem Scheitern der Schlichtung zulässig und vor der Schlichtung nur in einem sehr begrenzten Rahmen. Die gesetzlichen Vorgaben gelten dabei – mit Ausnahme bestimmter Regelungen für die Daseinsvorsorge – nur nachrangig, d. h. bestehende tarifliche Schlichtungsabkommen haben Vorrang.
Dr. Wolf betonte, es gehe nicht darum, das Streikrecht in Frage zu stellen. Es gehe vielmehr darum, überhaupt Leitplanken zu haben, um den Arbeitskampf wieder zu dem zu machen, was er ursprünglich war: das letzte Mittel, die Ultima Ratio, um eine Tarifeinigung herbeizuführen. „Wenn das aktuelle Streikgeschehen in den Augen der Bevölkerung die Tarifautonomie insgesamt diskreditiert, kann uns das nicht egal sein. Wir wollen die Tarifautonomie wieder stärken!“ Die künftige Bundesregierung sei nun aufgerufen, die richtigen gesetzlichen Maßnahmen zur Regulierung des Schlichtungswesens zügig auf den Weg zu bringen.
Das vorgestellte Gutachten und den Gesetzesentwurf sowie weitere Informationen finden Sie unter www.gesamtmetall.de/schlichtungsgesetz.