Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag einer Omnibus-Verordnung vorgelegt, um die Vorgaben der Lieferkettenrichtlinie, der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie und der Taxonomieverordnung zu vereinfachen.
Indra Hadeler, Geschäftsführerin für Bildung und Internationale Beziehungen bei Gesamtmetall: „Wir haben deutlich mehr erwartet. Es ist gut, dass die EU-Kommission den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie an den der Lieferkettenrichtlinie angleichen möchte, so dass beide Rechtsakte für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern gelten. Das würde zumindest den Mittelstand etwas entlasten. Auch die besonders kritischen Vorgaben zur zivilrechtlichen Haftung für die Unternehmen in der Lieferkettenrichtlinie sollen entschärft werden. Die Unternehmen brauchen aber deutlich mehr Entlastungen. Denn neben den im heutigen Vorschlag einbezogenen drei Rechtsakten hat Gesamtmetall bei vier weiteren Rechtsakten erhebliche Überschneidungen bei Berichts- und Sorgfaltspflichten identifiziert. Diese greift die Kommission heute jedoch gar nicht auf. Der Vorschlag ist deshalb eher ein Kleinwagen, statt ein Omnibus.“
Begrüßenswert sei jedoch, dass die EU-Kommission die Umsetzungsfristen der Lieferkettenrichtlinie verlängern wolle. „Dies ist der einzig richtige Weg. Ansonsten ist das Chaos in den Unternehmen vorprogrammiert. Es liegt nun an den Mitgliedstaaten und am EU-Parlament, die Verlängerung schnell zu beschließen und zugleich auch inhaltlich einen noch ambitionierteren Schritt in Richtung echten Bürokratieabbaus zu gehen. Die Zeit drängt“, so Hadeler weiter.“
Gesamtmetall hat eine Übersicht zu den regulatorischen Überschneidungen bei der EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung erstellt.
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
Telefon: 030-55150-215
E-Mail: dennebaum@gesamtmetall.de