Versprochene Bürokratieentlastung für die Wirtschaft nicht durch neue Belastung gleich wieder verspielen
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
22.05.2024
Die Belastung durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) hebt die gesamte Entlastung durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wieder auf.