Mit der automatischen Differenzierung wird den Unternehmen ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie in wirtschaftlich schwierigen Situationen die Auszahlung eines tariflichen Entgeltbausteins (T- ZUG B) differenzieren können. Die Differenzierung basiert auf einer objektiv nachprüfbaren Kennzahl (Nettoumsatzrendite), sodass das Verfahren für alle Beteiligen transparent und nachvollziehbar ist.
Im ersten Schritt kann, wenn eine schwierige wirtschaftliche Lage vorliegt, zunächst der Auszahlungszeitpunkt nach hinten verschoben werden. Hat sich die wirtschaftliche Situation zu diesem späteren Zeitpunkt nicht verbessert, oder konkreter: liegt die Nettoumsatzrendite des Unternehmens unter 2,3 Prozent, liegt die Entscheidung beim Unternehmen. Es kann selbst entscheiden, ob dieser Entgeltbaustein ausgezahlt werden oder entfallen soll. Ein Mitspracherecht der IG Metall besteht nicht.
Die automatische Differenzierung wurde im Tarifabschluss 2021 etabliert und in der Tarifrunde 2022 erneut im Tarifvertrag implementiert. Durch diese Flexibilisierung des Auszahlungszeitpunktes und der Auszahlung selber, können die Unternehmen direkt und selbst bestimmt auf die eigene wirtschaftliche Lage reagieren.