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Lieferketten

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist trotz unverändert anhaltender Kritik zahlreicher Stakeholder mittlerweile in Kraft getreten – und zugleich in Teilen weiterhin ausgesetzt. Das Ziel des LkSG – die Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage – teilen im Prinzip alle. Über den Weg dahin gibt es verschiedene Ansichten. Wir lehnen die einseitige Verpflichtung der Unternehmen ab. Besser wäre es, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in den Lieferketten über einen Negativlistenansatz zu steuern. Gesamtmetall sieht das aktuelle LkSG daher als juristisches Flickwerk sehr kritisch, da es mit erheblichen Belastungen für die Wirtschaft verbunden ist.

Foto: Gesamtmetall

Chaos durch deutsche und europäische Vorgaben

Doch damit nicht genug: die verabschiedete europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) droht in den 27 EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt zu werden. Unternehmen, bei denen Teile der Wertschöpfungskette im EU-Ausland ansässig sind, müssen also schlimmstenfalls neben dem nationalen Gesetz auch unterschiedliche Vorgaben abhängig vom Herkunftsland des Zulieferers beachten. Dies wird im Binnenmarkt zu erheblichen Friktionen führen. Die angekündigte begleitende europäische Arbeitsgruppe, die eigentlich auf eine harmonisierte Umsetzung der CSDDD hinwirken soll, ist bis heute nicht aktiv. Einige Mitgliedsstaaten, darunter auch in Deutschland das Bundesarbeitsministerium, machen bereits Druck zugunsten einer raschen Umsetzung der Richtlinienvorgaben – was das Chaos noch befördern würde.

Warum? Die CSDDD passt nicht zu den Vorgaben des deutschen LkSG. Die Bundesregierung ist mit ihrem Ansatz, mit dem LkSG den Standard für die EU zu setzen, klar gescheitert. Denn während die Richtlinie an manchen Stellen – wie zum Beispiel hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen – deutlich über das LkSG hinausgeht, ist ihr Anwendungsbereich dafür wesentlich enger gefasst. Viele Unternehmen, die bereits seit Januar 2024 die Vorgaben des LkSG erfüllen müssen, wären nach der Richtlinie erst ab 2029 dazu verpflichtet. Für deutsche Unternehmen droht daher nun besonders viel Chaos. Im schlimmsten Fall könnten sich die Unternehmen wegen unkalkulierbarer Risiken aus vielen Staaten der Welt einfach zurückziehen.

Um dieses Bürokratie-Chaos einzudämmen, setzt sich Gesamtmetall dafür ein, dass das LkSG sofort ausgesetzt wird. Nach einer sorgfältigen Analyse muss dann die EU-Richtlinie 1:1 umgesetzt und das LkSG entsprechend angepasst werden. Nur so kann Gold-Plating vermieden werden, das deutsche Unternehmen in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage unnötig und zusätzlich belastet!