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Lieferketten

Trotz der anhaltenden Kritik zahlreicher Organisationen ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen worden. Das LkSG soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Aus unserer Sicht ist das LkSG leider ein juristisches Flickwerk geblieben, das mit erheblichen Belastungen für die Wirtschaft verbunden ist. Es führt dazu, dass sich deutsche Unternehmen wegen unkalkulierbarer Risiken aus vielen Staaten zurückziehen werden.

Foto: Gesamtmetall

Chaos durch deutsche und europäische Vorgaben

Doch damit nicht genug: die europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) könnte bald final verabschiedet werden. Diese wird in allen 27 EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt werden. Unternehmen, bei denen Teile der Wertschöpfungskette im EU-Ausland ansässig sind, müssen also schlimmstenfalls neben dem nationalen Gesetz auch unterschiedliche Vorgaben abhängig vom Herkunftsland des Zulieferers beachten. Dies wird im Binnenmarkt zu erheblichen Friktionen führen.

Zudem passt die EU-Richtlinie nicht zu den Vorgaben des deutschen Gesetzes. Die Bundesregierung ist mit ihrem Ansatz, mit dem LkSG den Standard für die EU zu setzen, klar gescheitert. Für deutsche Unternehmen droht daher nun besonders viel Chaos. Denn während die Richtlinie an manchen Stellen – wie z. B. hinsichtlich der Haftung mit der Forderung nach einer zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen – deutlich über das LkSG hinausgeht, ist ihr Anwendungsbereich etwas enger gefasst. Viele Unternehmen, die bereits seit Januar 2024 das LkSG einhalten müssen, wären nach der Richtlinie erst ab 2029 dazu verpflichtet.

Um dieses Bürokratie-Chaos einzudämmen, setzt sich Gesamtmetall dafür ein, dass das LkSG sofort ausgesetzt wird und dann die EU-Richtlinie 1:1 umgesetzt wird. Nur so kann Gold-Plating vermieden werden, dass deutsche Unternehmen unnötig mehr belastet!