Am 26.02.2025 hat die Kommission das erwartete „Omnibus-Paket I“ mit Vorschlägen veröffentlicht, wie die Nachhaltigkeitsgesetzgebung vereinfacht werden soll. Mit den Omnibus-Rechtsakten sollen mehrere Basisrechtsakte gleichzeitig und in einem einheitlichen Gesetzgebungsverfahren angepasst werden. Die Kommission möchte so die Gefahr von Inkohärenzen in den verschiedenen Gesetzgebungsakten deutlich reduzieren.

Konkret hat sie dazu zwei Vorschläge vorgelegt: mit dem ersten werden zunächst nur die Umsetzungs- und Anwendungsfristen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (CSRD) und der Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) geändert und erst mit dem zweiten Vorschlag sollen dann echte inhaltliche Änderungen an beiden Gesetzgebungsakten folgen.
Zahlreiche der angedachten Änderungen sind zu begrüßen, wie zum Beispiel die Angleichung des Anwendungsbereiches oder die Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung in der CSDDD auf nationale Regelungen.
Für uns ist deshalb die Kritik zahlreicher NGOs und Gewerkschaften am „Omnibus“-Paket nicht nachvollziehbar. Selbst wenn alle Vorschläge unverändert so umgesetzt würden, bliebe die EU-Lieferkettenrichtlinie in Teilen weiterhin ambitionierter als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Im Gegenteil ist eher zu kritisieren, dass sich die Kommission in ihren Omnibus-Vorschlägen so begrenzt hat. Gesamtmetall hatte im Vorfeld der Veröffentlichung zahlreiche Überschneidungen mit weiteren EU-Gesetzgebungsakten identifiziert. Leider bleiben diese nun (zunächst) unangetastet. Da sie allerdings zu völlig unnötigem Mehraufwand bei den Unternehmen führen, sollten sie in einem weiteren Omnibus ebenfalls angegangen werden.