Kommissionspräsidentin von der Leyen hat angekündigt, die Lieferketten-Richtlinie, die Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie und die Taxonomie-Verordnung im Rahmen einer „Omnibus-Verordnung“ zu überarbeiten, um Überschneidungen und Redundanzen zu beseitigen. Der Vorschlag der Omnibus-Verordnung ist für den 26. Februar 2025 angekündigt.
Gesamtmetall begrüßt die Initiative ausdrücklich, hat aber weitere Gesetzgebungsakte identifiziert, mit denen es extreme weitere Überschneidungen hinsichtlich sozial- und menschenrechtlicher Berichts- und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gibt. Ein Beispiel: Bei einem Auto gelten für die Reifen (wegen des enthaltenen Kautschuks) die Sorgfaltspflichten der Entwaldungs-Verordnung, für die Batterie die der Batterie-Verordnung, für das verbaute Wolfram die Konfliktmineralien-Verordnung, für den Rest des Autos die Vorgaben der Lieferketten-Richtlinie und speziell zum Thema Zwangsarbeit obendrein noch die Zwangsarbeits-Produkte-Verordnung – obwohl alle vorgenannten Rechtsakte auch das Verbot der Zwangsarbeit in der Lieferkette regeln!
Daher sollten diese genannten Rechtsakte ebenfalls mit in der Omnibus-Verordnung aufgenommen werden.
Stefan Solle
Abteilungsleiter Internationale Beziehungen/ Head of Department International Relations
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