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Plattformökonomie

Die EU hat sich auf neue Vorschriften zur Plattformarbeit geeinigt, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen in der Plattform-Ökonomie zu verbessern. Diese Regelungen sind neuartig, nicht zuletzt, da sie weltweit die ersten spezifischen Vorschriften für digitale Arbeitsplattformen darstellen.

Plattformarbeit / Foto © Midjourney
Foto by Midjourney

Gesetzgebungsverfahren und Ziele der Richtlinie

Am 9. Dezember 2021 hatte die Europäische Kommission das Maßnahmenpaket zur „Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern“ vorgestellt. Anschließend durchlief das Dossier das Ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Die Ende 2023 gefundene Einigung zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und der spanischen Ratspräsidentschaft traf auf viel Kritik bei den anderen Mitgliedstaaten. Nach einigen Änderungen daran fand ein Kompromiss dennoch eine Mehrheit gegen die Stimmen Frankreichs und Deutschlands. Diesen Text hat das Europäische Parlament in der Plenarabstimmung am 24. April 2024 mit 554 Stimmen angenommen. 56 Abgeordnete stimmten dagegen, 24 enthielten sich. Sobald der Rat formell zugestimmt hat und der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, gilt eine zweijährige Umsetzungsfrist in nationales Recht.

Mit der Umsetzung der Richtlinie soll der Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitenden bestimmt werden. Ein Vertragsverhältnis soll als rechtliches Arbeitsverhältnis betrachtet werden, wenn Tatsachen festgestellt werden, die gemäß nationaler Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten oder Tarifverträgen auf Kontrolle und Steuerung hinweisen. Der von der Kommission und dem Europäischen Parlament favorisierte Ansatz, europaweit einheitliche Kriterien festzulegen, konnte sich damit nicht durchsetzen.

Erstmals auf EU-Ebene wird außerdem die Verwendung algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz geregelt. Digitale Arbeitsplattformen werden durch die Richtlinie hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten eingeschränkt und müssen beispielsweise über den Einsatz automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme informieren.

Herausforderungen und Bedenken

Die Definition einer digitalen Arbeitsplattform bleibt unklar und ist weit gefasst, sodass potenziell auch viele Personen betroffen sind, die sich bisher nicht als Plattformarbeitende verstanden haben. Für Solo-Selbstständige und ihre Auftraggeber könnten die neuen Vorgaben weitgehende Folgen haben. Durch die Beweislastumkehr müssen Auftraggeber künftig nachweisen, dass ihre Auftragnehmer selbstständig sind, was zu bürokratischem Aufwand führen wird.

Gesamtmetall wird den Prozess der Umsetzung auf nationaler Ebene begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung bei dem Umsetzungsgesetz nicht über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht.