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Praktikumsrichtlinie

Die Europäische Kommission hat am 20. März 2024 einen Entwurf für eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten vorgelegt. Der Entwurf soll zudem für als Praktika getarnte „reguläre Arbeitsverhältnisse“ Geltung entfalten. Die sogenannte „Praktikumsrichtlinie“ soll also, falls sie verabschiedet wird, nach dem Willen der Kommission „einen gemeinsamen Rahmen von Grundsätzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika“ schaffen. Dazu sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Praktikanten keine schlechtere Entlohnung und keine schlechteren Arbeitsbedingungen erhalten, als regulär Beschäftigte am selben Arbeitsplatz, es sei denn, dies ist objektiv gerechtfertigt. Zudem sollen die Behörden der Mitgliedstaaten durch Inspektionen und Kontrollen verhindern, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse als Praktika „getarnt“ werden. Die Richtlinie wird zurzeit von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verhandelt.

Praktikumsrichtlinie / Foto © AdobeStock/Guenter Menzl
Foto © AdobeStock/Guenter Menzl

Schweden zeigt die Gelbe Karte

Im Juni 2024 hat allerdings Schweden eine sogenannte „Subsidiaritätsrüge“ eingeleitet (Gelbe Karte). In der Stellungnahme des schwedischen Parlaments heißt es, der Vorschlag verstoße gegen Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), also den Grundsatz, dass die EU nur dann Vorschriften erlassen solle, wenn ein Ziel von den Mitgliedstaaten selbst nicht so wirksam erreicht werden könne (Subsidiaritätsprinzip).

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht

Einige Implikationen mit den nationalen Rechtssystemen sind schon jetzt erkennbar. Gesamtmetall hat sich deshalb über den europäischen Dachverband Ceemet in der bis Mitte Mai 2024 von der Europäischen Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation ebenfalls deutlich gegen den Richtlinienentwurf positioniert. Dieser zeigt erneut, dass viele Aspekte der EU-Gesetzgebung zwar gut gemeint sind, jedoch in der Umsetzung zu erheblichen Mehrbelastungen für Unternehmen führen können.

In Deutschland gibt es bereits einen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer gilt. Auch (freiwillige) Praktikanten werden davon grundsätzlich erfasst. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Praktikum in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist (sogenanntes Pflichtpraktikum). Für Deutschland würden die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung bei der Vergütung von Praktikanten, die natürlich von umfangreichen Informationspflichten in Stellenausschreibungen und gegenüber den Behörden begleitet werden, einen hohen (unnötigen) bürokratischen Aufwand verursachen. Wenn die Unternehmen deshalb ihr Praktikumsangebot einschränken, hätte der geplante Vorschlag also nicht nur negative Auswirkungen auf die Unternehmen selbst, denen potenzielle Fachkräfte entgehen, sondern auch auf junge Menschen, die auf Praktika angewiesen sind, um wichtige Berufserfahrungen zu sammeln.

Wir brauchen also für Deutschland diese Richtlinie überhaupt nicht! Sollte die Kommission dennoch an diesem bürokratischen Gesetzgebungsakt festhalten, muss zumindest sichergestellt sein, dass bewährte nationale Systeme nicht beschädigt werden. Die Regelung muss daher im Anwendungsbereich deutlich eingegrenzt und nachgeschärft werden. Wichtig ist auch, dass keine ungewollten Effekte eintreten, und so zum Beispiel unser bewährtes und weltweit beachtetes System der dualen Berufsausbildung unter die Richtlinie fällt. Hier bedarf es dringend einer Klarstellung!