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Schlichtungsgesetz

Das tarifliche Schlichtungswesen steht immer wieder im Fokus von juristischen und gesellschaftlichen Debatten. Dies insbesondere auch mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die Streiks nicht mehr als letztes Mittel in Tarifauseinandersetzungen ansehen. In vielen Tarifkonflikten wird daher ohne Rücksicht auf den Verhandlungsstand und die bestehenden Einigungschancen gestreikt, was u. a. zu schweren Schäden Dritter, insbesondere in der Daseinsvorsorge (z. B. Streiks an Flughäfen), führt. Die jüngste Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst hat dies nochmals eindrücklich gezeigt.

Gesamtmetall hat daher drei renommierte Wissenschaftler gebeten, sich umfassend mit aktuellen Fragen des tariflichen Schlichtungswesens auseinanderzusetzen.  Das Ergebnis ihrer Arbeit wurden am 26. März 2025 in der Bundespressekonferenz in Berlin der breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Bild zeigt die Bundespressekonferenz und den Titel eines Gutachtens
Gesamtmetall hat am 26. März 2025 vor der Bundespressekonferenz einen Gesetzentwurf und ein Gutachten zu Schlichtungen im Arbeitskampf vorgelegt.
  • Es handelt sich um ein Gutachten von Dr. Hagen Lesch, Leiter des Themenclusters Arbeitswelt und Tarifpolitik beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Das Gutachten gibt einen umfassenden Überblick zum tariflichen Schlichtungswesen in Deutschland, basierend auf einer breiten empirischen Untersuchung und zahlreichen Interviews mit erfahrenen Personen, die Schlichtungen bereits durchgeführt und als Schlichter begleitet haben. In dieser Breite und Tiefe dürften die gefundenen Ergebnisse der Studie einmalig sein.
  • Ferner den umfassenden Vorschlag eines Gesetzes zur Schlichtung von Tarifkonflikten. Der Vorschlag wurde erarbeitet von Prof. Dr. Richard Giesen, geschäftsführender Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sowie Prof. Dr. Clemens Höpfner, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (AWR) der Universität zu Köln. Der Entwurf sowie seine fundierte Begründung zeigen eindrücklich den gesetzlichen Handlungsbedarf, um die Vorzüge des Schlichtungswesens auf alle Branchen sowie speziell auch im Bereich der sog. Daseinsvorsorge zu erstrecken.

Die künftige Bundesregierung ist nun aufgerufen, die richtigen gesetzlichen Maßnahmen zügig auf den Weg zu bringen. Gesamtmetall wird intensiv darauf hinwirken und die erarbeiteten Vorschläge in die politische Debatte einbringen.