Direkt zum Inhalt wechseln

Tarifbindung

Gewerkschaften und Arbeitgeber beschäftigt seit Langem intensiv die Frage, wie Flächentarifvertrag und Tarifbindung gestärkt bzw. stabilisiert werden können. Diese Frage war auch zentrales Thema der IW-Studie „Einstellung zur Tarifbindung in der Metall- und Elektro-Industrie heute“ aus 2017. Die Studie ergab als Hauptgründe für den Ausstieg aus einer Flächentarifvertragsbindung eine „schlechte Ertragslage“, „die Tariferhöhungen waren damals zu hoch“ und „die Tariferhöhungen waren zu unflexibel“. Da lag die Überlegung nahe, wie Tarifabschlüsse die zunehmend heterogene wirtschaftliche Lage der M+E-Unternehmen abbilden könnten, um Verbandsaustritte und den Ausstieg aus der Flächentarifbindung zu vermeiden.

Gesamtmetall zum Thema Tarifbindung / Foto © AdobeStock/domoskanonos
Foto © AdobeStock/domoskanonos

Automatische Differenzierung und Variabilisierung stabilisieren die Tarifbindung

Mit dem M+E-Tarifabschluss 2021 gelang es, ein funktionables, einfaches Instrument zu schaffen, das erstmals die Vereinbarung einer automatischen, kriterienbasierten Differenzierung beinhaltete. Dies bedeutet, bei Erfüllen eines Kriteriums – hier eine Nettoumsatzrendite von unter 2,3 Prozent – entfällt die Zahlung des T-ZUG (B) durch einfache Erklärung des Arbeitgebers. Eine solche Differenzierung innerhalb der tarifvertraglichen Regelungen ist notwendig, um die heterogene Lage der Industrie abzubilden und ihr gerecht zu werden. Die Mitgliedsunternehmen haben das Instrument dankbar angenommen und es vertrauensvoll und umsichtig angewendet.

In Baden-Württemberg wurde in der M+E-Tarifrunde 2021 zudem die Variabilisierung der betrieblichen Sonderzahlung vereinbart. Dort kann nunmehr durch freiwillige Betriebsvereinbarung in Abhängigkeit von betrieblich vereinbarten Kennzahlen die betriebliche Sonderzahlung um bis zu 50 Prozent erhöht oder gekürzt werden.

Ein Gegenbeispiel ist das Thema Arbeitszeit. In der Metall- und Elektro-Industrie sind zwar fast zwei Drittel der flächentarifgebundenen Unternehmen mit ihrem Arbeitszeitvolumen und ihren Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung zufrieden oder eher zufrieden. Die mit dem Tarifabschluss 2018 eingeführten neuen arbeitszeitpolitischen Instrumente „verkürzte Vollzeit“ und das Wahlmodell „T-ZUG“ werden jedoch weniger positiv aufgenommen. Das zeigt eine weitere IW-Studie. Allerdings können die Unternehmen ihren betrieblichen Spielraum zur Ausweitung der regulären Wochenarbeitszeit durch die Nutzung neuer Quotenregelungen erweitern. Insgesamt finden die Unternehmen die Arbeitszeitregelungen weniger praktikabel. Zudem sinkt durch die neuen Arbeitszeitregelungen bei gut einem Drittel der Unternehmen die Verbundenheit zum Flächentarif. Dabei bestehen zwischen kleinen und mittleren sowie größeren Unternehmen keine Unterschiede.

Auch die bereits ganz oben erwähnte Studie zeigte, dass die Höhe der Entgelte und das tarifliche Arbeitszeitvolumen für M+E-Unternehmen ohne Tarifvertrag am stärksten gegen eine Tarifbindung sprechen.

Tarifbindungspflicht könnte die Produktion vieler Betriebe am Standort Deutschland gefährden

Der Tarifvertrag in der Metall- und Elektro-Industrie garantiert einheitliche, hochwertige Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der tarifgebundenen Unternehmen der M+E-Industrie. Durch die mit dem Tarifvertrag verbundene Friedenspflicht können die Unternehmen im Gegenzug streik- und störungsfrei produzieren. Der Tarifvertrag soll hierbei eine zuverlässige Planungsgrundlage für Beschäftigte und Unternehmen bieten und wettbewerbsfähige Bedingungen für den Standort Deutschland garantieren. Die rückläufige Entwicklung der Tarifbindung im Mittelstand zeigt aber, dass die im Tarifvertrag ausgehandelten Konditionen für Lohn- und Arbeitszeitregelungen von einer steigenden Anzahl von mittelständischen Unternehmen nicht mehr garantiert werden können, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

Trotzdem wird politisch darüber diskutiert, tarifliche Regelungen auf Tarifaußenseiter zu erstrecken, um auf diese Weise die Tarifbindung zu stärken. Solche Forderungen nach einer vollständigen Tarifbindung von 100 Prozent lassen außer Acht, dass es sich bei den Firmen, die sich an die Tarifvertragsregelungen binden, um eine Positivselektion wirtschaftlich besonders erfolgreicher Firmen handelt. Vor allem große Firmen aus kapitalintensiven Branchen binden sich aktuell an den ausgehandelten Tarifvertrag, während viele kleine und mittlere Unternehmen es sich zu den bestehenden Tarifkonditionen nicht leisten können, ihr Lohngefüge auf eine solch hohe Ebene zu stellen.

Die Effekte der Einführung einer solchen Tarifbindungspflicht sind mit großen Unsicherheiten verbunden. Als Primäreffekt würden die Arbeitskosten in den heute nicht tarifgebundenen Betrieben stark steigen. Dies könnte die Produktion vieler Betriebe am Standort Deutschland gefährden, so eine IW-Studie. Wie groß diese Effekte in der Praxis ausfallen würden, kann auf Basis der heutigen Erkenntnisse nicht exakt bestimmt werden. Sicher kann aber gesagt werden, eine Stärkung von Tarifautonomie und Tarifbindung gelingt zuvorderst durch wettbewerbsfähige Tarifverträge.