Die Kündigung der Tarifverträge zur Qualifizierung durch die IG Metall machte eine Verhandlung über dieses Thema in der Tarifrunde 2015 notwendig. Da schon vorher das Tarifniveau in den Regionen unterschiedlich war, hätte eine bundesweit einheitliche Regelung entweder in der Region mit dem bislang höchsten Tarifniveau Abstriche für die Betroffenen oder, bei Aufsetzen auf diesem hohen Niveau, eine Überforderung der Unternehmen in den anderen Regionen bedeutet.
Daher sind die Tarifverträge zur Qualifizierung regional unterschiedlich vereinbart worden. Hierbei ist es gelungen, den Tarifvertrag Bildung aus Nordrhein-Westfalen für die übrigen Tarifgebiete, außer Baden-Württemberg und Bayern, zu übernehmen, so dass zumindest in diesen Tarifgebieten die gleichen tarifvertraglichen Regelungen gelten.
Bundesweit einheitlich ist weiterhin die Trennung zwischen betrieblicher und persönlicher Weiterbildung. Die vor der Tarifrunde 2015 geltenden Regelungen zur betrieblichen Weiterbildung sind nahezu unverändert in den Regionen wieder in Kraft gesetzt worden. So können die Unternehmen auf sehr ähnliche Art und Weise wie bisher die betrieblich notwendigen Qualifizierungen planen und durchführen. Sie zahlen auch weiterhin zu einem großen Teil die Kosten hierfür.
Weiterentwickelt wurden die Regelungen zur persönlichen Weiterbildung. So ist nunmehr in allen Regionen die Vereinbarung über eine Bildungsteilzeit, auch in Verbindung mit einem Ansparen von Wertguthaben durch die Beschäftigten für Freistellungszeiten, möglich. Denkbar sind darüber hinaus aber auch andere, individuell zugeschnittene Modelle, sofern sich Arbeitgeber und Beschäftigte darauf einigen.
Die regionalen Tarifverträge zur Bildung, Qualifizierung bzw. Bildungsteilzeit sind insbesondere im Bereich der persönlichen Weiterbildung im Detail sehr unterschiedlich. Daher sind Erläuterungen hierzu über die Mitgliedsverbände von Gesamtmetall erhältlich.