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Werkverträge

Werkverträge sind ein elementarer Bestandteil des Wirtschaftslebens. Seit Jahrzehnten erbringen Handwerker und Dienstleister aus den verschiedensten Branchen in dieser Form ihre Leistungen. Auch aus dem privaten Alltag sind sie nicht wegzudenken und reichen von der Autoreparatur über den Einbau einer Küche oder Gartenarbeiten bis zum neuen Anstrich für das Wohnzimmer. Das sind oft Arbeiten, die viele Bürger theoretisch auch selbst übernehmen könnten. Dennoch beauftragen sie damit in der Regel Fachleute – nicht nur wenn sie selbst dazu keine Zeit oder Lust haben, sondern auch weil die Spezialisten die Arbeiten besser, schneller und effizienter erbringen: Sie haben das nötige Fachwissen, das nötige Handwerkszeug, die nötigen Gerätschaften, die nötige Erfahrung und dafür eigens geschultes Personal – alles Dinge, über die jemand nicht verfügt, wenn er solche Arbeiten nur gelegentlich ausführt. Außerdem wäre es zu teuer, für solche sporadischen Arbeiten das Personal und die Ausrüstung dauerhaft vorzuhalten.

Foto: dpa-picture-alliance 45782633

In der Wirtschaft ist es nicht anders. Das ständige Überprüfen und Anpassen ihrer Wertschöpfungsketten sind eine der wichtigsten Aufgaben der Unternehmen. Nur dann bleiben sie effizient und können sich am Weltmarkt behaupten. Auch für sie ist es oft lohnender, sich auf ihre Kernaktivitäten zu konzentrieren und Randbereiche zunehmend in die Hände von Spezialisten zu legen. Das betrifft ganz unterschiedliche Bereiche wie zum Beispiel Kantinen, Reinigungen, Logistik oder Bewachung, aber auch produktionsnähere Tätigkeits- und Fertigungsbereiche. So ist zum Beispiel auch die Automobilzuliefererbranche weitgehend über Werkverträge in den Wertschöpfungsprozess eingebunden. Dadurch werden die Vorteile der Arbeitsteilung genutzt und die Produktivität weiter gesteigert.

Die zunehmende Arbeitsteilung durch Werkverträge kommt beiden Seiten zugute: Die Unternehmen werden durch die Konzentration auf ihre Kernkompetenzen effizienter und beweglicher. In einem zunehmend volatilen Umfeld mit immer heftigeren, aber weniger kontrollierbaren Schwankungen können sie sich dadurch besser behaupten. Das macht die Betriebe und deren Kernmannschaften krisensicherer.

Aber auch die Werkvertragsfirmen profitieren von den zusätzlichen Aufträgen: Sie können sich ebenfalls auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und erreichen durch die Bündelung der Kundenaufträge eine dauerhaft hohe Auslastung – und damit jene kritische Masse, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Spezialisierung und Professionalisierung ist. So entstehen neue Arbeitsplätze mit eigenen Vergütungsstrukturen und maßgeschneiderten Tarifverträgen. Diese Tarifverträge in Werkvertragsfirmen sorgen – zusammen mit den in jedem Betrieb bestehenden Mitbestimmungsrechten – für den gleichen Schutz der Belegschaften.

Gesamtmetall wendet sich gegen Scheinwerkverträge und Scheindienstverträge, also die illegale Nutzung (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung). Ein solcher Rechtsmissbrauch ist bereits heute verboten. Schon jetzt haben die Betriebsräte im Einsatzbetrieb bei jedem Fremdpersonaleinsatz auf dem Betriebsgelände weitreichende Informationsrechte. Auch gibt es bei Scheinwerkverträgen bereits wirksame und abschreckende Sanktionen.

Das grundsätzliche Bekenntnis der Ampel-Koalition zu Werkverträgen als elementare Bestandteile eines funktionierenden Arbeitsmarkts ist daher zu begrüßen. Ein effektiver Schutz vor Missbrauch kann im bestehenden Rechtsrahmen erfolgen.